Noch ein Wort zum Honorar
Grundlage für die Berechnung des Honorars ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) vom 11. Dez. 2012. Sie beinhaltet für jede einzelne Leistung (wie zum Beispiel Buchführung, Jahresabschluss, Steuererklärung, Beratung …) gesonderte Gebührenpositionen.
Die Gebühr bemisst sich nach verschiedenen Gegenstandswerten - je nach abzurechnender Leistung gemäß Umsatz, Einkünften oder Zeitaufwand.
Deshalb ist hier keine allgemeine Aussage über das Honorar möglich.
Damit stets der Nutzen für Sie im Vordergrund steht, wird in regelmäßigen persönlichen Gesprächen die Auswahl und der Umfang unserer Tätigkeiten auf Ihre Bedürfnisse und/oder Ihr Unternehmen abgestimmt bzw. angepasst.